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AGB

(Stand 01.01.2023)


I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  2. Diese AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Kunden und NECXTCOM geschlossen werden

  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt NECXTCOM nicht an.

 

II. Vertragsschluss

Angebote der NECXTCOM sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist in Textform als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseitig unterzeichneten Vertrag oder eine Auftragsbestätigung der NECXTCOM in Schrift- oder Textform zustande.

 

III. Ergänzende Geltung der Vertragsbedingungen der Hersteller

Ergänzend zu den Vertragsbedingungen der NECXTCOM geltend die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller entsprechend. Diese haben weitgehende Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen mit ihrem Urheberrecht an den Produkten verbunden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen sowohl im Verhältnis zu NECXTCOM als gegenüber Jedermann zu berücksichtigen. Diese Bedingungen werden dem Kunden in der Regel mit dem Produkt überreicht. Soweit sie ausnahmsweise nicht mit dem jeweiligen Produkt zur Verfügung gestellt werden, werden sie dem Kunden auf Nachfrage von NECXTCOM zur Verfügung gestellt. Widersprechen die Bedingungen diesen AGB, gehen diese AGB vor.

 

IV. Vertragsgegenstand

  1. Der Kunde kann über NECXTCOM Hardware, Software, Lizenzen und Dienstleistungen kaufen (nachfolgend „Produkte“ genannt). Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Broschüren, Datenblättern, Bedienungsanleitungen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung begründen keinen Mangel. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Produkte seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen und sich mit den wesentlichen Funktionsmerkmalen und -bedingungen bekannt gemacht.

  2. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der in Schrift- oder Textform geschlossene Vertrag oder die Auftragsbestätigung der NECXTCOM in Schrift- oder Textform

  3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf Erklärung der NECXTCOM in Schrift- oder Textform.

  4. Der Kunde verpflichtet sich bei gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten. NECXTCOM ist berechtigt, die Einhaltung der Herstellerbedingungen, insbesondere den Nachweis der Endkäuferverifikation, vom Kunden zu verlangen. Verstößt der Kunde gegen die Herstellerbedingungen, ist er verpflichtet, die Differenz zwischen dem eingeräumten Sonderpreis und der zum Zeitpunkt der Gewährung des Sonderpreises gültigen Preisliste an NECXTCOM auf erstes Anfordern herauszugeben.

 

V. Liefertermine und -fristen, Versand, Gefahrübergang

  1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten von NECXTCOM sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der NECXTCOM mindestens in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die NECXTCOM kann Teilleistungen erbringen, soweit die teilweise gelieferten Produkte für den Kunden sinnvoll nutzbar sind (nachfolgend „berechtigte Teillieferungen“ genannt). Die Bezahlung für berechtigte Teillieferungen ist spätestens mit Lieferung an den Kunden fällig.

  2. Soweit eine Liefer- und/oder Leistungsfrist zwischen dem Kunden und NECXTCOM ausdrücklich vereinbart wurde, verlängern sich diese Fristen um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet oder NECXTCOM durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist und um eine angemessene Frist nach Wegfall des Umstandes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.

  3. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

  4. Erfüllungsort von Schulungen ist der Ort, an dem die Schulung zu erbringen ist. Im Übrigen ist Erfüllungsort Kaarst.

  5. Sofern der Kunde für eine Lieferung eine Transportversicherung wünscht, hat er die anfallenden Kosten zu tragen.

  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung von Produkten geht mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Auslieferung bestimmte Person auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Bereitstellungsanzeige bei dem Kunden auf diesen über.

  7. Die Prüfungs- und Rügepflichten des Kunden richten sich nach Gesetz, insbesondere § 377 HGB. Eventuelle Rügen bedürfen allerdings der Textform.

 

VI. Supportleistung

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die jeweils aktuelle Support- und Konditionenliste der NECXTCOM, die über www.NECXTCOM.de abrufbar ist. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise (zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.).

  2. NECXTCOM behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen.

  3. Die Vergütung ist mit Inanspruchnahme des Telefon Supports alternativ mit Meldung eines Support Tickets über das Ticket Portal zur Zahlung fällig.

 

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die jeweils aktuelle Preis- und Konditionenliste der NECXTCOM.  Die NEC Preise sind über das NEC BusinessNet sowie über Prophix CPQ, abrufbar. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise (zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.). Bei NEC Artikeln ab NEC -Auslieferungslager. Bei allen anderen Herstellern fallen Verpackung und Transportkosten an.

  2. NECXTCOM behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen auf Grund von Preiserhöhungen oder dem Wegfall von Sonder- oder Projektkonditionen seitens der Hersteller bei NECXTCOM eintreten.

  3. Die vereinbarte Vergütung ist mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden zur Zahlung fällig.

  4. Der Kunde kann nur mit von der NECXTCOM unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der NECXTCOM in Textform an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

  5. NECXTCOM ist berechtigt, trotz anders lautender Zahlungsbestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist NECXTCOM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

  6. Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von NECXTCOM für jeden Vertrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten dieses Kreditlimits behält sich NECXTCOM vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist NECXTCOM berechtigt, Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.

 

VIII. Datenschutz und Bonitätsprüfung

  1. NECXTCOM beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch NECXTCOM als verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 DS-GVO (Datenschutzerklärung) sind unter www.NECxtcom.de/de/datenschutz jederzeit verfügbar und abrufbar.

  2. NECXTCOM ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten - beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von NECXTCOM erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird NECXTCOM die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

 

IX. Beginn und Ende der Rechte des Kunden, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Produkte bleiben bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von NECXTCOM. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen der NECXTCOM aus der Geschäftsbeziehung erhält der Kunde ein widerrufbares Nutzungsrecht.

  2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, soweit er seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Produkte im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an NECXTCOM ab. Die Abtretung erfasst auch die Rechte des Kunden aus dem Eigentumsvorbehalt aus der Weitergabe. NECXTCOM nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. NECXTCOM ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen, wenn es zu einem Zahlungsverzug oder zu einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden kommt. Auf Verlangen von NECXTCOM wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. NECXTCOM darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

  3. Verkauft der Kunde die Vorbehaltsware an Dritte weiter, tritt der Kunde seine vertraglichen Ansprüche gegen den Dritten zur Sicherheit der Forderungen von NECXTCOM gegen den Kunden bereits jetzt für die Zukunft ab. NECXTCOM nimmt diese Abtretung an. Kommt der Kunde gegenüber NECXTCOM in Zahlungsverzug, ist NECXTCOM berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Dritten offenzulegen. Der Kunde ist im Falle des Verzuges unverzüglich verpflichtet, NECXTCOM sämtliche Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche notwendig sind.

  4. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit NECXTCOM nicht gehörenden Waren erwirbt NECXTCOM Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

  5. NECXTCOM ist berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und der Sicherungsabtretung geltend zu machen, wenn der Kunde in Verzug gerät. In der Geltendmachung dieser Rechte liegt nicht gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts gegenüber den Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich von NECXTCOM geltend gemacht wird.

  6. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von NECXTCOM. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit NECXTCOM über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

X. Gewährleistung

  1. Die hard- und Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich Vereinbarung, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Hard- und Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung von Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

  2. Bei Sachmängeln kann NECXTCOM zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der NECXTCOM durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Hard- und Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die NECXTCOM Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Ware oder die gleichwertige vorhergehende Ware, die den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.

  3. Der Kunde unterstützt NECXTCOM bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, NECXTCOM umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. NECXTCOM kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die NECXTCOM kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der NECXTCOM nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner ITK zu gewähren.

  4. NECXTCOM gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen aber keine Garantiezusage für eine bestimmte Eigenschaft dar. Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von NECXTCOM in Textform bestätigt wurden.

  5. Die Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Des Weiteren können Gewährleistungsansprüche nur für Geräte geltend gemacht werden, welche vom Kunden bzw. dritten Personen nicht „repariert“ wurden. Wir übernehmen nur für Original - Artikel und Artikel im Originalzustand die Gewährleistung.

  6. Ausgenommen von der Gewährleistung sind auch: Batterien, elektrische Sicherungen, elektronische Signalgeber, Sensoren, Stecker und Clips, Anschlusskabel und -schläuche, sowie Verschleißteile.

  7. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Frist gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Mängelansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt NECXTCOM etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

  8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist NECXTCOM berechtigt, alle bereits getätigten Aufwendungen an den Kunden weiter zu berechnen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der NECXTCOM berechnet.

  9. Rücklieferungen zur Inanspruchnahme von Gewährleistung/Garantie bzw. zur Reparatur sowie Retouren jeglicher Art werden nur angenommen, wenn hierfür vorher eine Vereinbarung getroffen und eine RMA-Nummer vergeben wurde. Die Transportkosten hat in diesem Fall der Kunde zu tragen. Die Gutschrift der zurückgegebenen Ware erfolgt unter Abzug der bei NECXTCOM entstandenen Kosten. Rücksendungen, die ohne Zustimmung der NECXTCOM eingehen, werden zu Lasten des Kunden wieder an selbigen retourniert.

 

XI. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen. Er darf diese somit weder kopieren noch verändern noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Hersteller geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert. Er wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er muss jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an NECXTCOM zu melden.

  2. Hinweise auf den Produkten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von NECXTCOM berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.

  3. NECXTCOM übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat NECXTCOM von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  4. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde NECXTCOM von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.

 

XII. Haftung

  1. Die Haftung von NECXTCOM ist außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf –, für welche NECXTCOM auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftet. In diesem Fall haftet NECXTCOM aber nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

  3. Die sich aus vorstehend a. ergebende Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit NECXTCOM einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn zwischen NECXTCOM und dem Kunden ausdrücklich eine Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Produktes getroffen wurde.

  4. Ausgenommen von jeglichen Haftungsbeschränkung ist auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  5. Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehend a. gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der NECXTCOM, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

  6. NECXTCOM bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.

 

XIII. Internationaler Versand

  1. Im Falle der Versendung von Waren in das Ausland ist NECXTCOM nicht verpflichtet, die Waren zur Ausfuhr und/oder Einfuhr freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einführzollformalitäten zu erledigen. Die zur Ausfuhr und Einfuhr notwendigen Formalitäten und Kosten sind vom Kunden zu tragen.

  2. Der Kunde ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass durch die Versendung geltendes Recht des Lieferlandes und des Bestimmungslandes nicht verletzt wird.

 

XIV. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit NECXTCOM abzutreten.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, aus und im Zusammenhang mit Regelungen aus Verträgen zwischen dem NECXTCOM und dem Kunden und diesen AGB ist Neuss.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sämtlichen Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in einem Vertrag zwischen NECXTCOM und dem Kunden unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch diejenige Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Zahlungsmethoden

Zahlungsmethoden

- Vorkasse

- auf Rechnung

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