Software Nutzungsbestimmungen
(Stand 01.01.2024)
Diese Nutzungsbestimmungen gelten für Sie (entweder als natürliche oder als juristische Person) bei der Nutzung der Software.
Sollten Sie nicht allen Bedingungen dieser Nutzungsbestimmungen zustimmen, so dürfen Sie die Software weder installieren noch in anderer Art und Weise Gebrauch davon machen.
Die Software wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Sie erhalten mit dem Erwerb der Software nur die Nutzungsrechte.
I. Nutzungsumfang
1. NECXTCOM gewährt Ihnen ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software zu installieren und die installierte Software auf einem einzelnen Arbeitsplatzrechner oder Laptop zu nutzen.
2. Sie dürfen die Software nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbestimmungen im Rahmen eines normalen Gebrauchs nutzen, insbesondere dürfen Sie die Software nicht verändern. Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln, ändern, dekompilieren, disassemblieren weder noch entschlüsseln, es sei denn, dies ist nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Rechts zwingend erlaubt.
3. Für die Installation und Nutzung der Software auf einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich. Eine mehrfache gleichzeitige Nutzung der Software auf einem Terminalserver ist nicht zulässig. Sie sind berechtigt eine Sicherungskopie der Software zu machen.
4. Sie dürfen die Software nicht an Dritte unter- und vermieten oder unterlizenzieren, Eine Übertragung der Lizenz an der Software auf einen Dritten ist nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit dieser Nutzungsbestimmung einverstanden erklärt und Sie keinerlei Kopien an der Software zurückbehalten.
5. NECXTCOM und/oder seine Lizenzgeber sind Inhaber der gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
6. Die Software wurde nicht für eine Verwendung in gefahrenträchtiger Umgebung entwickelt oder herstellt, in der ein störungsfreier Betrieb erforderlich ist.
II. Garantie
1. NECXTCOM übernimmt keine Garantie im Rechtssinne. Für etwaige Gewährleistungsansprüche wenden Sie sich bitte an NECXTCOM.
2. NECXTCOM weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen jederzeit fehlerfrei arbeitet.
III. Haftung
1. NECXTCOM haftet nur für Schäden, die sie (oder Vertreter und Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, die auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht sowie in Fällen, in denen NECXTCOM einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NECXTCOM nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In all diesen Fällen ist NECXTCOM jedoch nur zum Ersatz des typischerweise eintretenden Schadens verpflichtet. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von sonstigen nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von NECXTCOM ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Datenverluste und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
IV. Softwarepflege
Die Pflege der Software unterliegt ausschließlich den Bestimmungen eines gesonderten Service Agreements.
V. Kündigung
NECXTCOM ist, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, die Ihnen hierin erteilte Lizenz außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls Sie gegen diese Nutzungsbestimmungen verstoßen. In einem solchen Fall dürfen Sie die Software nicht mehr nutzen und sind verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihre Komponenten zu vernichten.
VI. Exportkontrollvorschriften
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Europäischen Union oder der Länder, in welche die Produkte geliefert oder in welchen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten sich, diese Bestimmungen zu beachten.
VII. Softwarelizenzen von Dritten
Die Software macht unter Umständen Gebrauch von Fremdsoftware, so dass ungeachtet der obigen Abschnitte Software-Lizenzen Dritter für Teile der Software gelten können. Die Urheberrechtshinweise und Lizenzbedingungen solcher Fremdsoftware finden Sie im Installationsverzeichnis.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der gesamten Nutzungsbestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten, die dem gewollten am nächsten kommen.
2. Auf diese Nutzungsbestimmungen ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Für Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag ist das Gericht am Sitz von NECXTCOM örtlich zuständig, soweit gesetzlich zulässig.
Zahlungsmethoden
- Vorkasse
- auf Rechnung