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Versand & Rückgabe

Versandrichtlinien

  1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten von NECXTCOM sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der NECXTCOM mindestens in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die NECXTCOM kann Teilleistungen erbringen, soweit die teilweise gelieferten Produkte für den Kunden sinnvoll nutzbar sind (nachfolgend „berechtigte Teillieferungen“ genannt). Die Bezahlung für berechtigte Teillieferungen ist spätestens mit Lieferung an den Kunden fällig.

  2. Soweit eine Liefer- und/oder Leistungsfrist zwischen dem Kunden und NECXTCOM ausdrücklich vereinbart wurde, verlängern sich diese Fristen um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet oder NECXTCOM durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist und um eine angemessene Frist nach Wegfall des Umstandes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.

  3. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

  4. Erfüllungsort von Schulungen ist der Ort, an dem die Schulung zu erbringen ist. Im Übrigen ist Erfüllungsort Kaarst.

  5. Sofern der Kunde für eine Lieferung eine Transportversicherung wünscht, hat er die anfallenden Kosten zu tragen.

  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung von Produkten geht mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur Auslieferung bestimmte Person auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Bereitstellungsanzeige bei dem Kunden auf diesen über.

  7. Die Prüfungs- und Rügepflichten des Kunden richten sich nach Gesetz, insbesondere § 377 HGB. Eventuelle Rügen bedürfen allerdings der Textform.

RMA - Rückgaben

Bitte melden Sie eine Rückgabe unter rma@necxtcom.de schriftlich an.

 

Kommerzielle Rücksendungen müssen im Voraus genehmigt werden. NECXTCOM klärt die Anfrage mit NEC, bevor die Genehmigung erteilt wird. NECXTCOM Order Management kümmert sich nach Freigabe. Der Partner erhält eine RMA Nummer (Return Merchandise Authorization), die auf der Sendung vermerkt werden muss. Das Paket muss den/die Produktcode(s) und die beschriebenen Mengen enthalten.

 

Bedingungen:

Es ist nicht möglich

  • Nicht vom Hersteller freigegebene Produkte (wird vom Hersteller entschieden)

  • unsachgemäßer Gebrauch der Produkte

  • Produkte mit dem Status EOD (End Of Delivery) oder EOS (End Of Service)

  • Produkte, die von NEC speziell für einen Kundenauftrag gekauft wurden

  • Broschüren, Verbrauchsmaterialien (z. B. Kabel)

  • Software / Lizenzen

  • Nicht von NECXTCOM / vom Hersteller gelieferte Materialien

 

zurück zu geben.

 

NECXTCOM führt zusammen mit den jeweiligen Herstellern eine Prüfung der retournierten Ware durch.

 

NECXTCOM berechnet bei Verstoß gegen unsere RMA Richtlinien eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Verkaufspreises.

 

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